ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Vertragspartner des Mitglieds, Geltung und Änderung der Allgemeinen Vertragsbedingungen :
Vertragspartner des Mitglieds ist die GYM 49 GmbH und Co. KG
Haßlinger Weg 36, 49419 Wagenfeld
Tel.: 05444/ 99 49 99 68
E-Mail: info@gym49.de
Amtsgericht Walsrode HRA 203807
Umsatzsteuer Ident-Nr.: DE320520698
Die GYM 49 GmbH und Co. KG ist jederzeit zur Änderung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Dies gilt nicht für wesentliche Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Änderungen werden wirksam, wenn die
GYM 49 GmbH und Co. KG das Mitglied auf die Änderung hinweist und ihm die geänderte Fassung zur Verfügung stellt und das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen widerspricht. Die GYM 49 GmbH und Co. KG wird das Mitglied vor Beginn dieser Sechs- Wochen-Frist auf die Bedeutung eines fehlenden Widerspruchs hinweisen. Vertragsbestandteil ist die im Studio aushängende Hausordnung.
2. Vertragsabschluss im Studio. Bei einem Vertragsabschluss des Mitglieds im Studio kommt ein Vertrag zwischen dem Mitglied und der GYM 49 GmbH und Co. KG mit der Annahme eines „Antrags auf Mitgliedschaft“ durch die GYM 49 GmbH und Co. KG zustande (die gilt auch bei einer Online-Voranmeldung, bei der das Mitglied den Antrag auf Mitgliedschaft erst im Studio unterschreibt). Der Antrag des Mitglieds gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab Entgegennahme des Antrags durch die GYM 49 GmbH und Co. KG, in Textform gegenüber dem Mitglied abgelehnt wird. Während dieser Frist von zwei Wochen kann auch das Mitglied den Vertragsabschluss mit der GYM 49 GmbH und Co. KG in Textform gegenüber der GYM 49 GmbH und Co. KG ohne Angabe von Gründen widerrufen.
3. Der Vertrag wird über den umseitig angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, falls er nicht mindestens vier Wochen vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.
4. Der Mitgliedsvertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine andauernd bleibende Erkrankung, die nicht schon vor Abschluss der Mitgliedschaft bestanden hat und welche das Training unmöglich macht, oder eine Schwangerschaft. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt vier Wochen, wobei die eingegangene Kündigung nur mit einem ärztlichen Attest o. Ä. angenommen wird. Das Attest bzw. die Bestätigung muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden dann verrechnet und zurückerstattet. Auch die GYM 49 GmbH & Co. KG kann aus wichtigem Grund kündigen.
5. Der Vertrag kann auch aus wichtigem Grund stillgelegt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine zeitweilige Erkrankung oder ein zeitlich begrenzter Wohnortwechsel. In beiden Fällen muss die Dauer mindestens 4 Wochen überschreiten. Sämtliche Stilllegungen werden immer nur auf ganze Monate verrechnet. Ein Attest bzw. die Bestätigung des Arbeitgebers muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden nach Wiedereintritt angerechnet.
6. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann regelmäßig bis Vertragsende zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen der GYM 49 GmbH & Co. KG nicht in Anspruch nimmt, aus Gründen, die in seiner Person liegen.
7. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum Monatsersten bzw. zum 15. jeden Monats im Voraus fällig und werden per Lastschrift eingezogen. Bankrücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen. Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von 5 € fällig. Eine Änderung der Bankverbindung ist der GYM 49 GmbH & Co. KG unverzüglich mitzuteilen.
8. Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer die GYM 49 GmbH und Co. KG berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der Erhöhung anzupassen. Die GYM 49 GmbH und Co. KG wird dem Mitglied die Anpassung in Textform mitteilen. Diese Erhöhung des Mitgliedsbeitrags wird ab Beginn des dem Zeitpunkt der Mitteilung folgenden Vertragsjahres wirksam. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.
9. Der 10 €-Schlüsselpfand wird bei Rückgabe des Mitgliedsschlüssels und der offiziellen Beendung des Vertrages zurück erstattet. Bei einer Beschädigung des Schlüssels behält sich die GYM 49 GmbH & Co. KG das Recht den bezahlten Pfand einzubehalten.
10. Sobald das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug kommt, wird der Vertrag zum Laufzeitende gekündigt und die Beiträge werden bis Vertragsende geltend gemacht. Für diesen Fall behält sich die GYM 49 GmbH & Co. KG eine Übergabe der Forderungen an ein Inkassounternehmen vor. Daraus entstehende Kosten trägt ebenfalls das Mitglied.
11. Das Mitglied ist berechtigt, die jeweils vertraglich vereinbarten Einrichtungen von der GYM 49 GmbH & Co. KG zu den offiziellen Trainingszeiten zu benutzen. Diese werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen hierbei bleiben vorbehalten.
12. Die GYM 49 GmbH & Co. KG behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung in zumutbarer Weise zu ändern und/oder Teilbereiche wegen Reparatur- oder Wartungsarbeiten zeitweise zu sperren. Das Mitglied hat in solch einem Fall keinen Anspruch auf Beitragsrückvergütung.
13. Das Mitglied verpflichtet sich, den Mitgliedsschlüssel nur persönlich zu verwenden und diese nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber der GYM 49 GmbH & Co. KG für Schäden aufgrund des Missbrauchs des Mitgliedsschlüssels, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Jeder Verlust des Schlüssels ist sofort zu melden. Für jeden Verstoß hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzanspruchs in Höhe von 250 €. Die Geltendmachung eines über diesen Beitrag hinausgehenden Schadens bleibt dem „GYM 49 GmbH & Co. KG“ vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
14. Bei Verlust oder Beschädigung des Mitgliedsschlüssels wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € für das Ausstellen eines neuen Schlüssels fällig.
15. Die GYM 49 GmbH & Co. KG haftet nicht für Vorsatz und für grob fahrlässiges Verhalten. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mitglieds.
16. Die GYM 49 GmbH & Co. KG verpflichtet sich, Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang zu speichern und nicht an Dritte weiterzugeben.
17. Keine Haftung besteht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände und Bekleidung. Die Bereitstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Die GYM 49 GmbH & Co. KG ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen. Die Haftung von der GYM 49 GmbH und Co. KG, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie wird durch diese AGB nicht beschränkt. Durch diese AGB nicht beschränkt wird ferner die Haftung von der GYM 49 GmbH und Co. KG für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der GYM 49 GmbH und Co. KG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung von der GYM 49 GmbH und Co. KG für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von der GYM 49 GmbH und Co. KG ausgeschlossen. Soweit die Haftung für Schäden nach dieser Ziffer begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von der GYM 49 GmbH und Co. KG.
HAUSORDNUNG
Wir sind gesundheits- und sportbewusste Menschen und bieten allen Sportfreunden in unserem Studio das freundschaftliche „du“ an. Um allen Trainierenden ein angenehmes Training zu ermöglichen, setzen wir voraus, dass du die folgenden Punkte einhältst. Des Weiteren ist den Weisungen des Studiopersonals Folge zu leisten.
1. Respekt
Gegenseitiger Respekt und Rücksicht sind die Grundlage eines guten Miteinanders. Deshalb setzen wir voraus, dass du lautes und unangemessenes Verhalten vermeidest und auf der Trainingsfläche nicht telefonierst. Bitte begegne anderen Trainierenden und unserem Studiopersonal stets freundlich und mit Achtung und behandle unser Studio und Inventar wertschätzend.
2. Gesundheit
Du darfst am Training und an den Kursen nur dann teilnehmen, wenn du wirklich gesund und mit der Benutzung der jeweiligen Trainingsgeräte hinreichend vertraut bist. Wenn du dir nicht sicher bist, wie ein Trainingsgerät zu benutzen ist, sprich bitte unser Studiopersonal an! Es gibt dir dann eine Einweisung in die Benutzung des Trainingsgeräts.
3. Wertsachen
Wir übernehmen keinerlei Haftung für deine mitgebrachten Wertsachen, Geld, Schmuck sowie Kleidung. Wir empfehlen dir, deine Wertsachen in die auf der Trainingsfläche befindlichen Schließfächer einzuschließen.
4. Mitgliedausweis
Bitte bringe deinen Mitgliedsausweis bei jedem Studiobesuch mit und zeige sie bei Aufforderung des Studiopersonals vor. Bei wiederholtem Vergessen behalten wir uns vor, den Eintritt zu verwehren.
5. Kleidung
Die Trainingsfläche darf nur in sauberer und angemessener Trainingsbekleidung und mit festen, geeigneten Sportschuhen (keine Flip-Flops oder Sandalen) betreten werden. Ein Training in Straßenkleidung (insbesondere in Jeans) ist nicht gestattet.
6. Spindbelegung
Die GYM 49 GmbH und Co. KG bietet keine Mietspinde an. Spinde dürfen maximal 5 Stunden (für die Dauer des Trainings) belegt werden. Bitte räume den Spind nach deinem Training immer frei.
7. Hygiene
Bitte benutze beim Training ein Handtuch und lege dieses immer auf das jeweils von dir genutzte Gerät. Des Weiteren desinfiziere bitte die Ausdauergeräte nach der Nutzung an den Griffen, Sitzen und Displays. Den Nassbereich bitte ausschließlich mit Badeschuhen und den Umkleidebereich nach dem Duschen nur abgetrocknet betreten.
8. Mineralgetränke
Die Mineralgetränke stehen dir kostenfrei zur Verfügung, dürfen aber nur mit einer GYM49 Flasche gezapft werden. Die Nutzung der Mineralgetränke mit einer anderen Flasche sowie das händische Betätigen der Schankanlage sind nicht erlaubt. Natürlich darfst du deine eigenen Getränke und Getränkeflaschen mit zum Training bringen, diese allerdings nicht an der Schankanlage auffüllen.
9. Ordnung
Bitte hinterlasse alle Trainingsgeräte in einem sauberen und ordentlichen Zustand. Bitte räume insbesondere die Hantelscheiben und Kurzhanteln wieder zurück auf die vorgesehenen Ständer und lege die Griffe für die Kabelzüge zurück in die Griffkiste.
10. Verbotene Substanzen
Verbotene Mittel, wie beispielsweise anabole Substanzen sowie Stimulanzien (gemäß aktueller NADA-Verbotsliste) zu besitzen, zu kaufen, zu verkaufen und zu konsumieren ist bei uns grundsätzlich untersagt. Ein Verstoß führt zu einem Hausverbot und zu einer Strafanzeige.
Dein GYM49-Team